Alte Laubhecken vertragen jetzt einen sehr radikalen Rückschnitt, da sie anschließend wieder kräftig austreiben. Immergrüne Hecken können jetzt um ein Drittel zurückgeschnitten werden und auch Koniferen und Feuerdorn vertragen eine radikalen Rückschnitt, wenn die Hecke „löchrig“ geworden ist.
Hecken und Sträucher, die an das Nachbargrundstück angrenzen, sollte besonders sorgfältig gepflegt werden, um Streit zu vermeiden. Der einzuhaltende Grenzabstand für Bäume und Hecken ist in der Regel im Nachbarschaftsrecht festhalten.